Volljährige Menschen sind in der Regel uneingeschränkt rechtlich handlungsfähig. Das bedeutet, sie können zum Beispiel eigenständig Entscheidungen über ihre Gesundheit treffen, ihre Finanzen verwalten, Verträge abschließen oder kündigen sowie Ansprüche gegenüber Behörden geltend machen. Allerdings kann die rechtliche Handlungsfähigkeit bei schwerer Krankheit oder Behinderung ganz oder teilweise eingeschränkt sein. In solchen Fällen kann beim Amtsgericht eine Rechtliche Betreuung beantragt bzw. durch Dritte angeregt werden.
Rechtlich Betreuende unterstützen in den Bereichen, in denen es erforderlich ist, und richten sich stets nach den Wünschen des betreuten Menschen. In welchen Aufgabenkreisen bzw. Aufgabenbereichen das ist, entscheidet das zuständige Amtsgericht im Betreuungsverfahren.
Ehrenamt ist ein unverzichtbares Element unserer Gesellschaft und genießt dabei unsere höchste Wertschätzung. Um dieses Amts zu stärken, hat der Gesetzgeber den Betreuungsvereinen die Aufgabe übertragen, über Möglichkeiten der Rechtlichen Betreuung zu informieren und ehrenamtlich Rechtlich Betreuende zu unterstützen.
Dafür halten wir folgende kostenfreie Angebote bereit:
Unsere Erfahrungen zeigen, dass fachliche Beratung, Unterstützung und Begleitung die Qualität der Rechtlichen Betreuungen steigert und zur Entlastung der ehrenamtlich Betreuenden führt. Sprechen Sie uns an!
Der Betreuungsverein des Lebenshilfe Berlin e.V.
Helene-Weigel-Platz 13
12681 Berlin
Telefon 030 755 49 12 10
Fax 030 755 49 12 59 brtngbtrngsvrnlbnshlf-brlnd
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Gefördert von der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung.