Kinder und Jugendliche

Aufsuchende Familientherapie nach §27.3 SGB VIII

Vorlesen

Ein Elternpaar mit ihrer Tochter, die auf den Schultern ihres Vaters sitzt. (c) Lebenshilfe/David Maurer

Das Zusammenleben und die Erziehung von Kindern bringt manchmal Situationen mit sich, die Familien an ihre Grenzen bringen.

Familien können Unterstützung benötigen,

  • wenn Erziehungsprobleme auftreten, die man allein noch nicht lösen          kann.
  • wenn Kinder auffällige oder schwierige Verhaltensweisen zeigen.
  • wenn es eine akute Krise in der Familie gibt (wie z.B. Trennung, Tod, Gewalt).
  • wenn es immer wieder Streit oder Kommunikationsprobleme gibt.


Familientherapie kann helfen,

  • neue Perspektiven zu entwickeln.
  • die Kommunikation und den Umgang miteinander zu verbessern.
  • gemeinsam Lösungen zu finden, um Krisen zu bewältigen.
  • eigene biografische Einflüsse zu verstehen. 
  • mehr Verständnis und Wertschätzung füreinander zu entwickeln.


So arbeiten wir:

Unsere Therapeut:innen kommen in der Regel zu Ihnen nach Hause und arbeiten im Team. Alle Familienmitglieder werden einbezogen – auch wenn nicht immer alle gleichzeitig dabei sind. Wir schauen gemeinsam auf Ihre aktuelle Lebenssituation, unterstützen mit Respekt und Offenheit und helfen Ihnen, Veränderungen Schritt für Schritt umzusetzen. Als Träger der Eingliederungshilfe sind wir zudem mit den besonderen Herausforderungen von Familien und Menschen mit Beeinträchtigung vertraut.

Beantragung und Kosten:

Ob und welche Hilfe passend ist, klärt das Jugendamt gemeinsam mit Ihnen. Dabei werden Ziele festgelegt, die für Ihre Familie wichtig sind.

Ihre Ansprechpartnerin:

Grit Quitta
Leitung Begleitete Elternschaft

Telefon 030. 82 99 98 14 32
Mobil 0176. 10 17 93 63
Fax 030. 82 99 98 99 64

E-Mail grtqttlbnshlf-brlnd

Böttgerstraße 21
13357 Berlin